Kosten

Kosten

Jeder Betrieb ist individuell. Deshalb errechnen sich die Kosten des Besteckverbrauches für jeden Betrieb anders. Ein auf Sie zugeschnittenes Angebot erstellen wir Ihnen gerne nach einem persönlichen Gesprächstermin.

Sie können die Kosten auch auf Ihre Servicemitarbeiter aufteilen. Denn für die Bereitstellung unserer Dienstleistung durch Sie, kann eine Tagespauschale oder von der erzielten Umsatzbeteiligung ihrer Servicemitarbeiter ein Betrag x des Nettoumsatzes einbehalten werden. Dieser Betrag wird ausschließlich für die Deckung der Kosten aufgewendet, die durch die Vergabe der Polier- und Wickelarbeiten an uns entsteht.

Lt. schriftlicher Auskunft des Finanzamtes München vom 30. Juni 2010 wurde mitgeteilt das die Arbeitnehmer den Besteckabzug als Werbungskosten geltend machen können. Dies gilt einheitlich sowohl für die beschränkt steuerpflichtigen, insbesondere österreichischen Arbeitnehmer, wie auch für die unbeschränkt steuerpflichtigen.

Hygienisch ordentlich gewickeltes, oder komplett verschlossenes, verpacktes Besteck am Tisch ist das A und O nebst köstlichen Gaumenfreuden! Steigern auch Sie die Qualität und Hygiene in Ihrem Betrieb!

 
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